Bei so vielen Millionen, die da gezahlt wurden, ist es natürlich höchste Zeit, dass wieder Geld in die Kasse kommt. Und deshalb erhöht A1 ganz unverfroren seine Preise. Man lässt also die Kunden die Schmiergelder zahlen.
Skandal
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Die Staatskünstler beschäftigen sich im ersten Teil mit der Telekom, die sich ja nach Bekanntwerden des Skandals flugs in A1 umbenannte.
Übrigens: Hab ich da gerade von irgendwelchen Politikerdeppen das Wort “Sparpaket” gehört?
Gericht: Persönlichkeitsrechte eines SS-Mörders
Was dürfen Journalisten und was nicht? Dazu gibt es klare Regeln und Gesetze in Deutschland. Gespräche dürfen, ohne Einwilligung der Interviewpartner, nicht aufgenommen werden. Was aber, wenn der Interviewpartner ein Verbrecher ist? Ein SS-Mann, der in den Niederlanden mehrere Menschen umgebracht hat? Zwei Journalisten haben ihn verdeckt gedreht und die sitzen jetzt auf der Anklagebank. Der Prozess sorgt international für Empörung.
Ein Film von Gita Datta und Bastian Berbner
Wir kennen den Kölner Klüngel, den Hamburger Filz oder die bayerischen Spezeln. Aber bei dem, was sich gerade in Österreich abspielt, können Vetternwirtschaften auf der ganzen Welt wahrlich noch etwas lernen.
Österreich wird gerade von einem der größten Korruptionsskandale seiner Geschichte gebeutelt. Na bitte, Wien war immer besonders. Aber mindestens sieben ranghohe Politiker unter Verdacht, das ist schon eine Leistung.
Und dann nicht zu vergessen: die Presse. So, wie man früher um den Kaiser tanzte, eiert man heute um den Bundeskanzler. Na wissens, a bissel was geht immer. ZAPP über die millionenschwere Jubelpresse.
Vielleicht hat der Generalsekretär von “amnesty international” gar nicht so unrecht, wenn er bei der Entwicklung von Polizei und Justiz in Richtung Verteidigung der Menschenrechte und Professionalität einen “Quantensprung” erwartet.
Ist doch ein Quantensprung die kleinstmögliche Zustandsänderung in einem physikalischen System.
Vertuschungs- und Verharmlosungsmethoden der Polizei, der Innenministerin und auch der Staatsanwaltschaft
Nach skandalösem, bananenrepublikanisch anmutenden Verhalten der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Innenministerin ist der angeklagte Polizist im Fall Krems zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Was nichts anderes bedeutet, dass wir ihn demnächst wieder auf den Straßen “amtshandelnd” erleben dürfen. Hoffentlich beschleicht ihn dann nicht auch wieder ein “Gefühl der Angst”, wenn ihm der Bürger bei Dunkelheit den Rücken zukehrt.
Jener Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat und der sinnigerweise von seinen Kollegen “Rambo” genannt wurde, soll schon vorher mit der Dienstwaffe seine Frau bedroht haben, von seinen Kollegen aber gedeckt worden sein.
Beim Prozessauftakt sagte der Angeklagte, er habe im Dunkeln Angst gehabt. Warum er sich aus maximal zwei Metern Entfernung um einen halben Meter verschossen habe, wenn er doch die Beine treffen wollte, will der Richter wissen. Der angeklagte Polizist kann es nicht erklären.
Die Anwältin des Opfers formuliert das schon etwas klarer:
Wer aus zwei Meter Entfernung in den Rücken trifft, wollte nicht in die Beine schießen”,
Der Angeklagte habe “teilweise unerträgliche und dreiste Lügen erzählt”. Sein spätes Geständnis hinterlasse “ein bitteres und schales Gefühl”.
Dubios also das Verhalten des Angeklagten während des Prozesses, bei dem ihn der Richter ermahnen musste: “Bleiben Sie bei der Wahrheit!”
Und um sich das Wohlwollen des Richters zu sichern, was sicher für das Strafmaß Auswirkungen hatte, fiel dem Angeklagten zu Beginn des heutigen dritten Verhandlungstags (!) im Landesgericht Korneuburg plötzlich ein, sich doch schuldig im Sinn der Anklage zu bekennen. Wohl wissend, dass ihm das Gericht und die Öffentlichkeit eher nachsieht, als Feigling zu gelten als ein schießwüitger Rambo.
Nach den Schüssen im Kremser Supermarkt musste die Sonderkommission massiven Druck ausüben, um die Polizisten überhaupt befragen zu können.
Bekanntlich wurden die beiden Polizisten erst zwei Tage nach der Schussabgabe das erste Mal einvernommen. Die SoKo konnte die Vernehmungsunfähigkeit der Beamten nicht überprüfen, da sie bei der Ermittlungsarbeit massiv behindert wurden.
Diese Aufgabe übernahm, offenbar gedeckt von der Justiz, der Verteidiger. Er attestierte den Angeklagten, dass sie aus “psychischen Gründen” nicht vernehmungsfähig seien. Wobei man aber geflissentlich die Beurteilung durch einen Amtsarzt nicht für nötig erachtete.
In Zukunft scheint also jeder Verteidiger seinen Mandanten vor einem Polizeiverhör durch selbst erstellte Atteste bewahren zu können.
Im Gegensatz dazu wurde der von den Polizisten angeschossene 16-jährige Roland T., der den erschossenen 14-Jährigen beim nächtlichen Einbruch begleitet hatte, bereits sechs Stunden nach dem Vorfall am Spitalsbett einvernommen. Dem 16-Jährigen waren beide Oberschenkel durchschossen worden…
Nach dieser Farce scheint festzustehen, dass es in Österreich zwei von der Justiz mit außergewöhnlicher Milde behandelte Berufsgruppen gibt: Kinder schändende Priester und schießwütige Polizisten.
Bleibt nur zu hoffen, dass der Verurteilte bei seiner Tätigkeit als Fußball-Schiedsrichter nicht auch plötzlich Angst empfinden, und wenn doch, zumindest unbewaffnet sein wird.
















